Die Sunêlia Garantie
Das Sunêlia Sun-Angebot
Das Sunêlia Sonne Angebot deckt sie ab, ob sie zum meer, in die berge oder
in die landschaft reisen !
Es wird für alle aufenthalte von mindestens 7 nächten in mietunterkünften
angeboten und wird vom tag der ankunft bis zum tag vor der abreise gezählt.
Wenn sie während Ihres aufenthalts weniger als 3 tage sonnenschein * haben,
erhalten sie einen geschenkgutschein über 100 €.
Wenn sie während ihres aufenthalts keine sonne haben, erhalten sie einen
geschenkgutschein im wert von 200 €.
Das Sunêlia Sonne Angebot wird für jeden aufenthalt angeboten, dessen
eigenschaften wie folgt sind:
-Die reservierung muss mindestens 3 tage vor dem beginn des aufenthalts
vorgenommen worden sein
-Es funktioniert nur für mietunterkünfte.
- Für jeden aufenthalt zwischen dem 26. April und dem 08. September 2019.
Darüber hinaus profitierensSie automatisch von Sunêlia Sonne Angebotr, wenn
ihr aufenthalt die bedingungen des angebots erfüllt.
Sie erhalten dann automatisch 100 € oder 200 €, je nach fall.
* Die Auslösung des angebots unterliegt einer direkten sonneneinstrahlung
von weniger als 2 stunden pro tag zwischen 10:00 und 18:00 uhr, berechnet durch
den METNEXT Sun Index, der die sonnenscheindauer für jeden Sunêlia-Standort pro
tag angibt. Die sonnenscheindauer ist definiert als die dauer, während der die
sonnenstrahlung eine ausreichende Intensität (größer oder gleich 120 W / m2)
aufweist, um deutliche schatten zu erzeugen (Quelle: Météo-France). Der index
wird von METNEXT (einer tochtergesellschaft von Météo France) unter verwendung
von daten des satelliten Meteosat 2 berechnet.
Sunêlia Stornierungsgarantie
Sunêlia bietet ihnen für einen mindestaufenthalt von 7 nächten die
Stornierungsgarantie* an !
Diese garantie tritt ab dem zeitpunkt der anmeldung des mietvertrages in
kraft und endet am tag vor dem ersten tag des aufenthalts um mitternacht.
vorbehaltlich der einhaltung der vertraglichen verpflichtungen können sie mit
dieser garantie die erstattung der gezahlten beträge erhalten, wenn ihr
aufenthalt in folgenden fällen gemäß der nachstehend aufgeführten
abschließenden liste storniert werden sollte:
1-Schwere krankheit, körperverletzung oder tod von:
- du, dein ehegatte von rechts oder de facto, deine vorfahren oder
nachkommen, dein vormund
- Ihre brüder, schwestern, schwägerinnen, schwägerinnen, schwiegersöhne,
schwiegertöchter, stiefväter, stiefmütter.
Schwere krankheit oder schwere körperverletzung bedeutet jede
vorübergehende oder dauerhafte verletzung Ihrer körperlichen unversehrtheit,
medizinisch bedingt und die beendigung jeglicher beruflichen oder sonstigen
tätigkeit.
2-Schwangerschaftskomplikationen
3-Schwere schäden:
Zwingend erforderlich ist Ihre anwesenheit am tag der geplanten abreise und
in folge eines diebstahls, eines brandes, einer beschädigung von wasser oder
natürlichen elementen, die ihren hauptwohnsitz erreichen oder ihre
geschäftsräume mit mehr als 50% zerstört haben (bescheinigung des
versicherers).
4-Wirtschaftliche redundanz:
Von ihnen oder ihrem ehepartner, vorausgesetzt, dass das verfahren nicht
vor der buchung des aufenthalts eingeleitet wurde.
Alle diese kündigungsgründe müssen per einschreiben mit allen notwendigen
unterlagen unter angabe des sachverhalts (sachverständigengutachten, erklärung
der polizeibehörden, einberufung, ärztliches zeugnis oder tod ...), sobald sie
eingetreten sind, und spätestens innerhalb 3 werktage des vorfalls oder der
veranstaltung.
* Nur in mietunterkünften